§ 1. Name und Mitgliedschaft
Mitglieder der Jugendabteilung der Schachfreunde Berghofen-Wambel sind alle weiblichen und männlichen jugendlichen Mitglieder der Schachfreunde Berghofen-Wambel, sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung.
§ 2. Aufgaben - Die Schachjugend der Schachfreunde Berghofen-Wambel führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
- Aufgaben der Schachjugend der Schachfreunde Berghofen-Wambel sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen, sozialen Rechtsstaates:
- Förderung des Schachsports als Teil der Jugendarbeit
- Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude
- Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge
- Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitgemäßer Gesellung
- Zusammenarbeit mit allen Jugendorganisationen
- Pflege der internationalen Verständigung.
§ 3. Organe
Organe der Jugendabteilung der Schachfreunde Berghofen-Wambel sind - der Vereinsjugendtag
- der Vereinsjugendausschuss
§ 4. Vereinsjugendtag - Die Vereinsjugendtage sind ordentliche und außerordentliche. Sie sind das oberste Organ der Jugend der Schachfreunde Berghofen-Wambel. Sie bestehen aus allen Mitgliedern der Jugendabteilung.
- Aufgaben der Vereinsjugendtage sind:
- Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendausschusses
- Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses des Vereinsjugendausschusses
- Beratung der Jahresrechnung und Verabschiedung des Haushaltsplanes
- Entlastung des Vereinsjugendausschusses
- Wahl des Vereinsjugendausschusses
- Wahl der Delegierten zu Jugendtagungen auf Bezirks-/Verbandsebene, zu denen der Verein Delegationsrecht hat
- Beschlußfassung über vorliegende Anträge.
- Der ordentliche Vereinsjugendtag findet jährlich statt. Er wird zwei Wochen vorher vom Vereinsjugendausschuss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der evtl. Anträge durch Aushang einberufen. Auf Antrag eines Viertels der stimmberechtigten Mitglieder des Vereinsjugendtages oder eines mit 50% der Stimmen gefassten Beschlusses des Vereinsjugendausschusses muss ein außerordentlicher Vereinsjugendtag innerhalb von zwei Wochen mit einer Ladungsfrist von sieben Tagen stattfinden.
- Der Vereinsjugendtag wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer nicht mehr anwesend ist. Voraussetzung ist aber, dass die Beschlußunfähigkeit durch den Versammlungsleiter auf Antrag vorher festgestellt ist.
- Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
- Die Mitglieder der Jugendabteilung haben je eine nicht übertragbare Stimme.
§ 5. Vereinsjugendausschuss - Der Vereinsjugendausschuss besteht aus:
- dem 1. Vorsitzenden (1. Jugendwart)
- dem 2. Vorsitzenden (2. Jugendwart)
- und 2 Jugendlichen, die zur Zeit der Wahl noch Jugendliche sind.
- Der Vorsitzende des Vereinsjugendausschusses vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen.
- Der Vorsitzende und der Stellvertreter sind Mitglieder der Vereinsjugendvorstandes.
- Die Mitglieder des Vereinsjugendausschusses werden von dem Vereinsjugendtag für ein Jahr gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Vereinsjugendausschusses im Amt.
- In den Vereinsjugendausschuss ist jedes Vereinsmitglied wählbar.
- Der Vereinsjugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages.
- Der Vereinsjugendausschuss ist für seine Beschlüsse dem Vereinsjugendtag und dem Vorstand des Vereins verantwortlich.
- Die Sitzungen des Vereinsjugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Vereinsjugendausschusses ist vom Vorsitzenden eine Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen.
- Der Vereinsjugendausschuß ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet über die Verwendung der Jugendabteilung zufließenden Mittel und ist für die Führung der Jugendkasse verantwortlich.
- Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Vereinsjugendausschuss Unterausschüsse bilden. Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Vereinsjugendausschusses.
§ 6. Wettkampfordnung, Spielordnung - Einzelheiten der Wettkämpfe regeln die Turnierordnung der Schachjugend NRW, die Verbandsturnierordnung und die Bezirksturnierordnung
- Die Selbstverantwortung der Jugendlichen für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen ist zu stärken
§ 7. Jugendordnungsänderungen
Änderungen der Jugendordnung können nur von dem ordentlichen Vereinsjugendtag oder einem speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten.
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